Bauherreninfo

Der Baukoordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

(EG-Richtlinie 92/57/EWG und Baustellenverordnung vom 10.06.1998)

Nach der im Sommer 1998 verabschiedeten Baustellenverordnung übernimmt der Bauherr bei Baustellen, auf denen Arbeitnehmer mehrerer Firmen beschäftigt sind, die Verantwortung für die Koordination von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Der Bauherr oder sein Vertreter ist dabei verantwortlich für:

Für Baustellen mit mehreren Auftragnehmern ist ein Baukoordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu bestellen.

Der Baukoordinator muss die Qualifikationen nach RAB 31 erfüllen.