Bauherreninfo
Der Baukoordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
(EG-Richtlinie 92/57/EWG und Baustellenverordnung vom 10.06.1998)
Nach der im Sommer 1998 verabschiedeten Baustellenverordnung
übernimmt der Bauherr bei Baustellen, auf denen Arbeitnehmer mehrerer
Firmen beschäftigt sind, die Verantwortung für die Koordination von
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Der Bauherr oder sein Vertreter ist dabei verantwortlich für:
- die Vorankündigung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde
- die Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- die Erstellung einer Unterlage über Sicherheitsmaßnahmen bei späteren Wartungsarbeiten
- die Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes an Änderungen im Bauablauf
- die Anwendung des §4 des Arbeitschutzgesetzes.
- die Kontrolle der Erfüllung der Baustellenverordnung durch die Auftragnehmer
- die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
Für Baustellen mit mehreren Auftragnehmern ist ein Baukoordinator
für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu bestellen.
Der Baukoordinator muss die Qualifikationen nach RAB 31 erfüllen.